AGB & DSGVO
Allgemeine Lizenzbedingungen und Nutzungsregeln des HI-Standards
(AGB & Integritätsstandard)
1 Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Allgemein
Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung® (im Folgenden „Verein“), dem jeweiligen Lizenznehmer (Künstler, Gewerbetreibender oder Institution, im Folgenden „Partner“) und den Markeninhabern (Clarissa Bucher-Reinwein und Thomas Gorisek im Folgenden "Gründer").
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, einschließlich deren Anbahnung, zwischen dem Verein und ihren Vertragspartnern („Partner“).
1.3 AGB der Partner
Sämtliche Angebote und Verträge des Vereins werden ausschließlich auf Basis dieser AGB unterbreitet bzw. geschlossen. Die Anwendung entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen der Partner ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand & Rechteeinräumung
2.1. Die Gründer sind Inhaber der Markenrechte an der Wortmarke HI - Human Integrity Standard (registriert zu 019323422 - EUIPO) und der Bildmarke Created by human Intelligence (registriert zu 019320243 – EUIPO), sowie der Wort-Bild-Marke Created by human Intelligence (registriert zu 331999 beim öst. Markenregister) im Folgenden alle Marken kurz gemeinsam bezeichnet als „die Marke“). Sie sind damit auch Inhaber sämtlicher Rechte am HI-Siegel mit dem nachstehenden Erscheinungsbild:
2.2. Die Gründer haben mit im Rahmen eines Markenlizenz- und Nutzungsvertrags dem Verein ein nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den zu 1.1. genannten Marke eingeräumt, welches auch die Vergabe von Unterlizenzen an Künstler, Gewerbetreibende und Institutionen im Rahmen der statutengemäßen Vereinstätigkeit umfasst.
2.3. Der Verein räumt dem Partner das nicht ausschließliche Recht ein, das zu 2.1. beschriebene HI-Siegel im Rahmen der zur Verfügung gestellten Materialien (digitales Siegel, Urkunde, ggf. Stempel) zu nutzen.
2.4. Voraussetzung für die Nutzung durch den Partner ist die positive Abnahme des HI-Audits (Prüfung des Bewerbungsformulars und der HI-Checkliste), welche dem Partner vor dem Vertragsabschluss übergeben werden/von diesem zu erfüllen sind und die Entrichtung der Jahresgebühr sowie die vollständige Einhaltung der in diesen AGB geregelten Nutzungsbedingungen durch den Partner.
Mit dem Tag der positiven Abnahme des HI-Audits und des Eingangs der Jahresgebühr auf dem Konto des Vereins (es ist der letzte dieser beiden Tage maßgeblich) kommt ein vertrag zwischen dem Verein und dem Partner auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
2.2. Die Gründer haben mit im Rahmen eines Markenlizenz- und Nutzungsvertrags dem Verein ein nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den zu 1.1. genannten Marke eingeräumt, welches auch die Vergabe von Unterlizenzen an Künstler, Gewerbetreibende und Institutionen im Rahmen der statutengemäßen Vereinstätigkeit umfasst.
2.3. Der Verein räumt dem Partner das nicht ausschließliche Recht ein, das zu 2.1. beschriebene HI-Siegel im Rahmen der zur Verfügung gestellten Materialien (digitales Siegel, Urkunde, ggf. Stempel) zu nutzen.
2.4. Voraussetzung für die Nutzung durch den Partner ist die positive Abnahme des HI-Audits (Prüfung des Bewerbungsformulars und der HI-Checkliste), welche dem Partner vor dem Vertragsabschluss übergeben werden/von diesem zu erfüllen sind und die Entrichtung der Jahresgebühr sowie die vollständige Einhaltung der in diesen AGB geregelten Nutzungsbedingungen durch den Partner.
Mit dem Tag der positiven Abnahme des HI-Audits auf Grund des vom Partner mit dem Verein abzuschließenden Nutzungsvertrages und des Eingangs der Jahresgebühr auf dem Konto des Vereins (es ist der letzte dieser beiden Tage maßgeblich) kommt ein Vertrag zwischen dem Verein und dem Partner auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieser AGB sowie des vom Partner mit dem Verein abzuschließenden Nutzungsvertrages zustande. Allfällige einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Verein und dem Partner, die mit den AGB im Widerspruch stehen sollten, gehen diesen AGB nur insoweit vor, als sie keine Erweiterungen der Verpflichtungen und Haftungen des Vereins und keine Einschränkungen der Verpflichtungen und Haftungen des Partners gegenüber den in den AGB enthaltenen Regelungen vorsehen.
3. Der HI-Integritätsstandard
(Pflichten des Partners)
3.1. Wahrheitspflicht: Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der HI-Checkliste. Er garantiert im Sinne des § 880a ABGB, dass alle Angaben zum schöpferischen Prozess der Wahrheit entsprechen.
3.2. Menschliche Entscheidungshoheit: Der Partner sichert zu und garantiert im Sinne des § 880a ABGB, dass die wesentlichen kreativen, kuratorischen oder handwerklichen Entscheidungen in menschlicher Hand liegen und Technik lediglich assistierend eingesetzt wird.
3.3. Unveränderlichkeit: Das HI-Siegel darf in seinem gesamten Inhalt, insbesondere in seiner grafischen Form nicht verändert, verzerrt oder mit fremden Zusätzen versehen werden.
4. Gewährleistung und Haftung:
4.1. Auf Seiten des Vereins
4.1.1. Gewährleistung und Haftung:
Der Verein leistet dem Partner ausschließlich dafür Gewähr und übernimmt eine Haftung dafür, dass er berechtigt ist, Unterlizenzen und nicht exklusive Nutzungsrechte an den zu 2.1. angeführten Marken und dem dort dargestellten HI-Siegel an Künstler, Gewerbetreibende und Institutionen im Rahmen der statutengemäßen Vereinstätigkeit einzuräumen.
Eine darüberhinausgehende Gewährleistung und Haftung des Vereins gegenüber den Partnern, insbesondere für einen bestimmten Ertrag aus der vereinbarungsgemäßen Nutzung des HI-Siegels, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.1.2. Haftungsausschluss
4.1.2.1. Der Verein registriert ausschließlich den deklarierten Entstehungsprozess nach den Kriterien der Innenbildung®.
4.1.2.2. Der Verein übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg des Partners oder die Marktakzeptanz des Siegels.
4.1.2.3. Jede Benutzung der Marke durch den Partner erfolgt auf dessen eigenes Risiko im Rahmen seiner gewerblichen oder künstlerischen Tätigkeit.
4.1.2.4. Haftungsabgrenzung: Der Verein selbst kann die vom Partner in der HI-Checkliste gemachten Angaben, nicht inhaltlich überprüfen und ist auf die Wahrheitspflicht des Partners bei seinen Angaben angewiesen (siehe zu 4.2.). Der Verein haftet in keinem Fall dafür, wenn der Partner bei der Ausfüllung der HI-Checkliste oder sonst in seinem Rechtsverhältnis mit dem Verein diesem gegenüber falsche Angaben macht und/oder bei der ihm auf Grund seiner Angaben eingeräumten Nutzung des HI-Siegels vertrags- und vereinbarungswidrig und/oder unlauter handelt. Eine diesbezügliche Haftung trifft ausschließlich den Partner.
Die Fachprüfung der eingereichten Werke erfolgt durch die externe Prüfinstanz Studio Farbpraxis oder eine andere geeignete Prüfinstanz, ohne dass der Verein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm nicht überprüfbaren Expertise dieser externen Prüfinstanz haftet. Der Kulturverein Faszinosa übernimmt ausschließlich die formale Registerführung und die wissenschaftliche Begleitforschung. Die Bereitstellung der technischen Plattform erfolgt durch spezialisierte Dienstleister.
4.1.5. Schadenersatzansprüche des Partners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Unvermögen oder Unmöglichkeit der Leistung, sowie eine Haftung für Folgeschäden, weiters Schäden, die auf die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung des HI-Siegels zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt ohne Ausnahme für jeden finanziellen Verlust des Partners, gleich aus welchem Grund. Eine allfällige Haftung des Vereins ist jedenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Selbst wenn die Haftungsbeschränkung allgemein oder für bestimmte Verschuldensgrade als unwirksam qualifiziert werden sollte, ist die Haftung aus Gründen der Vertragsäquivalenz für reine Vermögensschäden auf die Höhe der bisher vom Partner an den Verein entrichteten Gebühren beschränkt. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 Abs 2 ABGB wird ausgeschlossen.
4.2. Auf Seiten des Partners
4.2.1. Der Partner hat die in Punkt 3. genannten Verpflichtungen betreffend Wahrheitspflicht, Menschliche Entscheidungshoheit und Unveränderlichkeit des HI-Siegels einzuhalten.
4.2.2. Schad- und Klagloshaltung: Der Partner haftet dem Verein für sämtliche Folgen einer vereinbarungswidrigen Nutzung des HI-Siegels und der diesem zu Grunde liegenden Marke durch den Partner, wie insbesondere die Verletzung der Pflichten gemäß 3. und 4.2. Der Partner hält den Verein und die Gründer für alle Ansprüche und Schäden, die allenfalls von Dritten wegen einer entgegen den Bestimmungen dieser AGB oder unlauteren Nutzung der Marke und des HI-Siegles durch den Partner an den Verein und/oder die Gründer herangetragen werden sollten, in jeder Richtung schad- und klaglos.
4.2.3. Verbot der Weitergabe: Es ist dem Partner untersagt und ist dieser nicht berechtigt, die ihm vom Verein eingeräumten nicht exklusiven Nutzungsrechte gemäß den vorliegenden AGB, insbesondere die Verwendung des HI-Siegels, an Dritte in welcher Form auch immer weiterzugeben oder Dritten die Nutzung des HI-Siegels zu gestatten oder auch nur zu ermöglichen. Der Partner haftet auch für alle hieraus dem Verein allenfalls entstehenden Schäden. Der Partner haftet auch zur ungeteilten Hand mit einem allfälligem titellosen Benützer des HI-Siegels für die dem Verein hieraus zustehenden Gebühren und Entgelte und Schadenersatzforderungen und überhaupt für alle dem Verein aus einer solchen widerrechtlichen Benutzung des HI-Siegels zustehenden Ansprüche, welcher Art immer.
4.2.4. Vertragsstrafe: Weiters hat der Partner für den Fall des Verstoßes gegen seine Pflichten gemäß 3. und 4.2, und zwar für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über die Wahrheitspflicht und die Menschliche Entscheidungshoheit (Punkt 3.1. und 3.2.), gegen die Unveränderlichkeit des HI-Siegels (Punkt 3.3.), gegen eine (sonstige) vertragswidrige Nutzung des HI-Siegels (Punkt 4.2.2.) und gegen das Verbot der Weitergabe (Punkt 4.2.3.), eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von jeweils € 10.000,-- an den Verein zu bezahlen. Die Vertragsstrafe schließt Ansprüche auf Ersatz eines nachweislich höheren Schadens nicht aus.
5. Vertragsdauer & Verlängerung
5.1. Die Lizenzvereinbarung wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und erlischt automatisch am Ende des 12-Monats-Zeitraums, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, falls nicht die Voraussetzungen des Punktes 5.2. vorliegen.
5.2. Re-Registrierung: Eine Weiternutzung über die 12-monatige Dauer hinaus ist nur nach dem positiven Abschluss des jährlichen Reflexionsprozesses (Workbook für Private/Gewerbe oder Audit-Gespräch für Institutionen) vor dem Ablauf der 12-monatigen Vereinbarungsdauer möglich. Für den Fall des positiven Abschluss des jährlichen Reflexionsprozesses verlängert sich die Nutzungsdauer um weitere 12 Monate, wobei für eine solche Verlängerung sodann Punkt 5.1. analog gilt.
5.3. Ungeachtet der zu 5.1. angeführten Vertragsdauer ist eine Kündigung der Lizenzvereinbarung sowohl für den Verein als auch für den Partner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jede Monatsende schriftlich oder per E-Mail (faszinosa.welt@innenbildung.at) möglich und zulässig.
5.4. Der Verein ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere
5.4.1 Ein Verstoß des Partners gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Verstoß gegen Punkt 3. und 4.2.
5.4.2. Die (wenn auch nur drohende) Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Partners.
5.4.3. Zahlungsverzug des Partners trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen.
5.4.4. Auf Punkt 7. wird verwiesen.
5.5. Der Partner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere
Die Unmöglichkeit der Nutzung der Marke aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Vereins liegen(z.B.: Verlust der Markenrechte).
Gründe, die ausschließlich oder überwiegend in der Sphäre des Partners liegen, berechtigen nie zu einer sofortigen vorzeitigen Vertragsauflösung.
6. Gebühren & Zahlungsbedingungen
6.1. Der Partner zahlt eine jährliche Lizenz- und Forschungsgebühr gemäß der gewählten Kategorie (Digital, Pro oder Institutionell).
6.2. Die Zahlung erfolgt im Voraus; die Leistungserbringung (Eintrag ins Register, Versand des Starter-Kits) erfolgt nach Zahlungseingang.
6.3. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, die Leistungen einzustellen und das Siegel für die Verwendung durch den Partner zu sperren.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Partners hat dieser – ungeachtet des Rechts des Vereins zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses – an den Verein Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen. Der Partner verpflichtet sich im Fall des Zahlungsverzuges weiters, die dem Verein entstehenden angemessenen Mahnspesen und die Kosten sämtlicher zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung durch den Verein notwendigen Maßnahmen zu ersetzen.
6.5. Der Partner darf gegen Forderungen des Vereins mit eigenen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn der Verein die eigenen Forderungen des Partners ausdrücklich schriftlich anerkannt hat oder diese Forderungen vor einem inländischen Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.6. Gebühren und Gemeinnützigkeit
6.6.1. Die für die Zertifizierung erhobenen Gebühren verstehen sich als Kostenbeitrag zur Deckung der Prüf- und Registerkosten sowie als Förderbeitrag für die gemeinnützigen Zwecke des Vereins Faszinosa – Welt der Innenbildung.
6.6.2. Aufgrund der Steuerbegünstigung des Vereins gemäß §§ 34 ff BAO wird auf die reinen Mitgliedsbeitragsanteile keine Umsatzsteuer erhoben. Sollte aus irgendwelchen Gründen dennoch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, verpflichtet sich der Partner nach Vorschreibung durch den Verein auch zur Zahlung einer allenfalls anfallenden Umsatzsteuer.
6.6.3. Der Partner erkennt an, dass die Gebühren primär der Aufrechterhaltung des HI-Standards und der damit verbundenen Forschung dienen.
7. Missbrauch & Entzug des Siegels
7.1. Das HI-Siegel ist ein Vertrauenssymbol. Der Verein behält sich das Recht vor, das Siegel bei Falschangaben oder schwerwiegenden Verstößen gegen den Integritätsstandard mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
7.2. Zur Qualitätssicherung behält sich der Verein stichprobenartige Überprüfungen (z.B. Einsicht in Prozess-Dokumentationen) vor.
8. Geheimhaltungspflicht
8.1. Der Partner versichert und garantiert, alle Geschäftsgeheimnisse in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Verein, die dem Partner im Zusammenhang mit dem Vertrag schriftlich, mündlich oder in anderer Form offen gelegt werden, streng geheim zu halten und keinen Dritten gegenüber zu offenbaren.
8.2. Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Information, die in Mustern, Zeichnungen, Dokumenten, Unterlagen, elektronische Aufzeichnungen, Datenträgern oder sonstigen Speichermedien verkörpert sind, welche dem Partner vom Verein im Zusammenhang mit dem Vertrag übergeben werden, ebenfalls geheime Informationen darstellen und im Eigentum des Vereins und der Gründer verbleiben.
8.3. Der Partner verpflichtet sich, die oben festgelegte Geheimhaltungspflicht auf sämtliche Angestellte, Mitarbeiter und alle weiteren Personen, die mit ihm zusammenwirken oder sonst wie Kenntnis von den geheimen Informationen erhalten, zu überbinden und dies dem Verein auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Dies gilt auch für alle Angestellten, Mitarbeiter, Organmitglieder sowie für alle Agenten und selbständigen Vertriebsmittler, Dienstnehmer und Werkunternehmer, mit denen der Partner zusammen arbeitet, bzw. gegenüber welchen die geheimen Informationen offen gelegt werden, ebenso wie für die mit dem Partner verbundenen Unternehmen.
8.4. Der Partner ist verpflichtet, alle Muster, Dokumente, elektronischen Aufzeichnungen, Datenträger und sonstige Speichermedien, insbesondere sämtliche Unterlagen betreffend das HI-Siegel, die der Verein dem Partner im Rahmen der Zusammenarbeit übergibt oder auf andere Art zur Verfügung stellt, nach Beendigung des Lizenzvertrages unverzüglich und unaufgefordert an den Verein zurück zu geben. Hinsichtlich dieser Rückgabeverpflichtung verzichtet der Partner auf jegliches Zurückbehaltungsrecht, gleich auf welcher Rechtsgrundlage beruhend. Der Partner verpflichtet sich weiters, von den übergebenen Dokumenten und dem HI-Siegel keine Abschriften, Kopien, elektronische Speicherungen oder sonstige Aufzeichnungen zu machen bzw. solche, sollten diese notwendigerweise gemacht worden sein, unverzüglich vollständig zu vernichten bzw. zu löschen und dies dem Verein auf sein Verlangen schriftlich zu bestätigen (siehe hierzu auch zu Punkt 10.3. und 10.4).
9. Datenschutz & Forschung
9.1. Der Partner stimmt zu, dass seine Daten für die Zwecke der Zertifizierung und – in anonymisierter Form – für die wissenschaftliche Arbeit der HI-Forschungsgruppe verwendet werden dürfen.
9.2. Prozessuale Details und Geschäftsgeheimnisse werden gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt.
10. Besonderheiten zum HI-Prägestempel – Schadenersatz
10.1. Eigentumsvorbehalt: Der im „HI Pro“-Paket enthaltene personalisierte Prägestempel bleibt im geistigen Eigentum des Vereins und wird dem Partner für die Dauer der aktiven Zertifizierung zur Nutzung überlassen.
10.2. Nutzungsbeschränkung: Der Stempel darf ausschließlich zur Kennzeichnung von Werken und Dokumenten verwendet werden, die den HI-Integritätskriterien entsprechen. Eine missbräuchliche Verwendung (z. B. für KI-generierte Werke) führt zum sofortigen Entzug des Nutzungsrechts.
10.3. Rückgabepflicht: Nach Beendigung der Lizenzvereinbarung – sei es durch ordentliche Kündigung, Ablauf der 12-monatigen Frist ohne Rezertifizierung oder vorzeitige Auflösung durch den Verein – ist der Partner verpflichtet, den Prägestempel sowie alle weiteren physischen Materialien (Urkunden etc.) unverzüglich und auf eigene Kosten an den Verein zurückzusenden/zurückzuübergeben.
10.4. Unbrauchbarmachung: Alternativ zur Rücksendung kann der Verein im Einzelfall die nachweisliche Unbrauchbarmachung des Stempels (z. B. durch Zerstörung der Prägeplatte) verlangen.
10.5. Vertragsstrafe: Für den Fall, dass der Partner gegen seine Verpflichtungen zur Nutzungsbeschränkung (10.2.), oder zur Rückgabepflicht/alternativ zur Unbrauchbarmachung (Punkt 10.3. und 10.4.) verstößt, hat der Partner für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von jeweils € 10.000,-- an den Verein zu bezahlen. Die Vertragsstrafe schließt Ansprüche auf Ersatz eines nachweislich höheren Schadens nicht aus.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Auf diese AGB sowie auf die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anwendbar.
11.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Baden bei Wien . Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht für 2500 Baden bei Wien vereinbart.
11.3. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
11.4. Durch die Vereinbarung mit dem Partner wird kein Gesellschaftsverhältnis zwischen dem Verein und dem Partner begründet.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die ihnen in Sinn und Zweck am nächsten kommen.
Datenschutz & Transparenz
Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung®
Germergasse 39, 2500 Baden
faszinosa.welt@innenbildung.at
ZVR-Zahl: 1916785450
Förderung der Innenbildung® und Etablierung des HI-Integritätsstandards.
Vertrauen als Fundament der menschlichen Integrität
Der Schutz Ihrer Daten und die absolute Geheimhaltung Ihrer schöpferischen Prozesse sind für den Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung® nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein ethisches Kernversprechen.
1. Fokus: Schutz von Urheber- & Geschäftsgeheimnissen
Im Rahmen des HI-Audits (Bewerbung-Welcome-Kit und Workbook) gewähren Sie uns Einblick in Ihren schaffenden Prozess.
Unsere Garantie: Wir versichern hiermit ausdrücklich, dass alle prozessualen Details, Skizzen, internen Betriebsstrukturen (z. B. künstlerische Techniken oder kuratorische Konzepte), die uns offengelegt werden, als strenge Geschäftsgeheimnisse behandelt werden. Diese werden niemals ohne Ihre explizite, schriftliche Zustimmung veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Ihr „Ateliergeheimnis“ bleibt vollständig geschützt.
2. Zweckbindung & HI-Forschungsgruppe
Wir erheben und verarbeiten Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Registrierung: Zur Verifizierung der menschlichen Urheberschaft und Führung des HI-Registers.
Forschung: Zur wissenschaftlichen Arbeit der HI-Forschungsgruppe. Hierbei werden Daten (z. B. aus dem Workbook) ausschließlich in anonymisierter Form verwendet. Eine Rückführung der Forschungsergebnisse auf Ihre Person oder Ihr spezifisches Betriebsgeheimnis ist technisch und organisatorisch ausgeschlossen.
3. Personenbezogene Daten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer sowie im Audit erhobene prozessbezogene Daten) nur mit Ihrer Einwilligung zur Abwicklung unserer Leistungen. Es werden nur Daten erhoben, die für die Durchführung des HI-Standards und die HI-Forschung erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
4. Ihre Rechte: Auskunft, Löschung & Widerruf
Sie haben jederzeit das Recht auf:
Auskunft über Ihre gespeicherten Daten.
Berichtigung, Übertragung oder Einschränkung der Verarbeitung.
Widerspruch gegen die Datenverwendung.
Löschung unrichtiger oder unzulässig verarbeiteter Daten.
Widerruf: Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Richten Sie Ihr Begehren bitte an die unter Punkt 10 genannten Kontaktdaten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich: Datenschutzbehörde) zu.
5. Datensicherheit
Der Schutz erfolgt durch organisatorische und technische Vorkehrungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, Manipulation und Verlust). Trotz höchster Sorgfalt weisen wir darauf hin, dass bei der Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken bestehen können, auf die wir keinen Einfluss haben (z. B. Hackangriffe). Wir übernehmen daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (zB Hackangriff auf Email-Account bzw Telefon).
6. Übermittlung an Dritte
Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO zur Erfüllung Ihres Auftrages (z. B. Postdienstleister für den Versand des Starter-Kits, Banken zur Zahlungsabwicklung). Empfänger außerhalb der EU werden nur gewählt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau (gemäß EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet ist.
7. Web-Analyse & Dienste (Technik)
Unsere Website nutzt zur Optimierung folgende Dienste:
WP-Statistics: Lokal gespeicherte, pseudonymisierte Analyse ohne Personenbeziehbarkeit.
Plausible Analytics: Anonymisierte Auswertung allgemeiner Trends ohne Speicherung personenbezogener Daten.
Google Maps / Webfonts: Zur grafischen Darstellung und korrekten Schriftanzeige werden technisch bedingt IP-Adressen an die jeweiligen Diensteanbieter übertragen.
8. Cookies & Server-Log-Files
Wir verwenden Cookies, um unser Angebot nutzerfreundlicher zu gestalten (Session-Cookies und dauerhafte Cookies). Sie können diese in Ihrem Browser jederzeit deaktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Zur Optimierung der Performance speichert unser Provider automatisch Server-Log-Files (IP-Adresse, Browsertyp, Datum/Uhrzeit). Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Quellen erfolgt nicht. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
9. Haftung & Links
Sämtliche Texte wurden sorgfältig geprüft; dennoch übernehmen wir keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten extern verlinkter Websites und übernehmen hierfür keine Haftung.
10. Unsere Kontaktdaten
Wir sind jederzeit für Ihre Fragen oder Ihren Widerruf erreichbar:
Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung®
Germergasse 39, 2500 Baden
faszinosa.welt@innenbildung.at
ZVR-Zahl: 1916785450




Bei Fragen zu Bewerbung
Mitgliedschaft & HI-Projekt:
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Ideelle Trägerschaft & Registerführung: Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung®
Operative Prüfstelle & Auditierung : Studio Farbpraxis Gorisek



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