Verein & Mitgliedschaft
Der Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung® ist das organisatorische Herzstück des HI-Standards. Wir verstehen uns als Gemeinschaft von Menschen, die den Wert des schöpferischen Geistes in einer zunehmend automatisierten Welt bewahren und weiter entwickeln wollen.
Die Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist für registrierte HI-Künstler:innen kostenlos und unverbindlich. Als Mitglied tragen die HI-Künstler:innen automatisch zum wissenschaftlichen HI-Beitrag der Innenbildung®bei und setzen damit ein Zeichen für
eine bewusste Orientierung und Haltung für Kultur und Zukunft
in der digitalen Transformation.


Workshops & Weiterbildung:
Zugang zu speziellen Formaten der „Innenbildung®“ und methodischen Trainings für bewusste Gestaltung.
Begegnung und Dialoge:
Direkter Austausch mit Experten aus Kunst, Vitalität, Bildung, Kultur, Wissenschaft und Philosophie über die Zukunft menschlicher Arbeit.
Exklusive Einladungen:
Teilnahme an den HI-Symposien und Fachkonferenzen
Deine Vorteile als Mitglied:
Netzwerk:
Zugang zu einem geschützten Raum für Gleichgesinnte mit Haltung und Reflexion.
Vereinsstatuten (Auszug)
Unser Verein agiert auf Basis klarer, demokratischer Statuten. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Innenbildung® und Etablierung des HI-Integritätsstandards, sowie insbesondere der Förderung von Künstler:innen und des menschlichen Kulturerbes in der digitalen Transformation.
Name: Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung®
Sitz: Baden bei Wien, Österreich.
Zweck: Unterstützung von Kunst und Kultur, sowie die Erforschung und Erhaltung kreativer Prozesse des Menschen im digitalen Zeitalter. Zur Förderung der Innenbildung® und Etablierung des HI-Integritätsstandards.
Gemeinnützigkeit: Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
Volle steuerliche Absetzbarkeit:
Die HI-Registrierungsgebühr ist als betrieblich veranlasster Aufwand (z. B. für Marketing, Registrierung oder Fortbildung) zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar.Umsatzsteuer-Vorteil:
Da der Verein als steuerbegünstigte Körperschaft agiert, entfällt auf den Mitgliedsbeitragsanteil die Umsatzsteuer – das vereinfacht die Buchhaltung, besonders für Kleinunternehmer.Steigerung des Marktwerts:
Das HI-Vertrauens-Siegel kann als offizieller Nachweis exklusiver, menschlicher Urheberschaft dienen. Diese klare Differenzierung gegenüber KI-Produkten ermöglicht eine High-End-Positionierung und kann höhere Honorare rechtfertigen.Nachweis kultureller Nachhaltigkeit:
Die Teilnahme am wissenschafltichen HI-Beitrag kann im eigenen Portfolio als aktiver Beitrag zum Erhalt des menschlichen Kulturerbes (Social Responsibility) angeführt werden.
Steuerliche & Betriebliche Vorteile für Künstler:innen
Der Abschluss von Vereinbarungen mit dem Partner erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der auf dieser Web-Site verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins.
Insbesondere wird auf nachstehende Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen verwiesen:
Gewährleistung und Haftung des Vereins:
Grundsätzliches:
Der Verein leistet dem Partner ausschließlich dafür Gewähr und übernimmt eine Haftung dafür, dass er berechtigt ist, Unterlizenzen und nicht exklusive Nutzungsrechte an den zu 2.1. angeführten Marken und dem dort dargestellten HI-Siegel an Künstler, Gewerbetreibende und Institutionen im Rahmen der statutengemäßen Vereinstätigkeit einzuräumen.
Eine darüberhinausgehende Gewährleistung und Haftung des Vereins gegenüber den Partnern, insbesondere für einen bestimmten Ertrag aus der vereinbarungsgemäßen Nutzung des HI-Siegels, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Haftungsausschluss
2.1. Der Verein registriert ausschließlich den deklarierten Entstehungsprozess nach den Kriterien der Innenbildung®.
2.2. Der Verein übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg des Partners oder die Marktakzeptanz des Siegels.
2.3. Jede Benutzung der Marke durch den Partner erfolgt auf dessen eigenes Risiko im Rahmen seiner gewerblichen oder künstlerischen Tätigkeit.
2.4. Haftungsabgrenzung: Der Verein selbst kann die vom Partner in der HI-Checkliste gemachten Angaben, nicht inhaltlich überprüfen und ist auf die Wahrheitspflicht des Partners bei seinen Angaben angewiesen (siehe zu 4.2.). Der Verein haftet in keinem Fall dafür, wenn der Partner bei der Ausfüllung der HI-Checkliste oder sonst in seinem Rechtsverhältnis mit dem Verein diesem gegenüber falsche Angaben macht und/oder bei der ihm auf Grund seiner Angaben eingeräumten Nutzung des HI-Siegels vertrags- und vereinbarungswidrig und/oder unlauter handelt. Eine diesbezügliche Haftung trifft ausschließlich den Partner.
Die Fachprüfung der eingereichten Werke erfolgt durch die externe Prüfinstanz Studio Farbpraxis oder eine andere geeignete Prüfinstanz, ohne dass der Verein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm nicht überprüfbaren Expertise dieser externen Prüfinstanz haftet. Der Kulturverein Faszinosa übernimmt ausschließlich die formale Registerführung und die wissenschaftliche Begleitforschung. Die Bereitstellung der technischen Plattform erfolgt durch spezialisierte Dienstleister.
HI-Integritätsstandard (Pflichten des Partners):
3.1. Wahrheitspflicht: Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der HI-Checkliste. Er garantiert im Sinne des § 880a ABGB, dass alle Angaben zum schöpferischen Prozess der Wahrheit entsprechen.
3.2. Menschliche Entscheidungshoheit: Der Partner sichert zu und garantiert im Sinne des § 880a ABGB, dass die wesentlichen kreativen, kuratorischen oder handwerklichen Entscheidungen in menschlicher Hand liegen und Technik lediglich assistierend eingesetzt wird.
3.3. Unveränderlichkeit: Das HI-Siegel darf in seinem gesamten Inhalt, insbesondere in seiner grafischen Form nicht verändert, verzerrt oder mit fremden Zusätzen versehen werden.
3.4. Verbot der Weitergabe: Es ist dem Partner untersagt und ist dieser nicht berechtigt, die ihm vom Verein eingeräumten nicht exklusiven Nutzungsrechte, insbesondere die Verwendung des HI-Siegels, an Dritte in welcher Form auch immer weiterzugeben oder Dritten die Nutzung des HI-Siegels zu gestatten oder auch nur zu ermöglichen. Der Partner haftet auch für alle hieraus dem Verein allenfalls entstehenden Schäden. Der Partner haftet auch zur ungeteilten Hand mit einem allfälligem titellosen Benützer des HI-Siegels für die dem Verein hieraus zustehenden Gebühren und Entgelte und Schadenersatzforderungen und überhaupt für alle dem Verein aus einer solchen widerrechtlichen Benutzung des HI-Siegels zustehenden Ansprüche, welcher Art immer.
3.5. Schad- und Klagloshaltung: Der Partner haftet dem Verein für sämtliche Folgen einer vereinbarungswidrigen Nutzung des HI-Siegels und der diesem zu Grunde liegenden Marke durch den Partner, wie insbesondere die Verletzung der Pflichten gemäß 3. und 4.2. der AGB. Der Partner hält den Verein und die Gründer für alle Ansprüche und Schäden, die allenfalls von Dritten wegen einer entgegen den Bestimmungen der AGB oder unlauteren Nutzung der Marke und des HI-Siegles durch den Partner an den Verein und/oder die Gründer herangetragen werden sollten, in jeder Richtung schad- und klaglos.
Hinweis auf Gewährleistung
und Haftung:


Bei Fragen zu Bewerbung
Mitgliedschaft & HI-Projekt:
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ZVR-Zahl: 1916785450
Ideelle Trägerschaft & Registerführung: Kulturverein Faszinosa – Welt der Innenbildung®
Operative Prüfstelle & Auditierung : Studio Farbpraxis Gorisek



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& HI-Stempelvergabe:
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